Informationspflicht
accurART Kunstversicherungsmakler AG (nachfolgend „accurART“ genannt) ist ein von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht im Rahmen der Vermittleraufsicht beaufsichtigter unabhängiger Versicherungsmakler. Das vorliegende Dokument enthält die gemäss Artikel 45 VAG zu deklarierenden Informationen. accurART arbeitet mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften und im Versicherungsbereich tätigen Gesellschaften sowie mit diesen verbundenen Gesellschaften (nachfolgend: die „Versicherungsgesellschaften“) zusammen. accurART arbeitet mit den Versicherungsgesellschaften je nach Versicherungsbedarf des Auftraggebers im Bereich von Kunstversicherungen zusammen, bei generellen Policen in diesem Bereich teilweise auch in anderen Versicherungszweigen. accurART wird von den Versicherungsgesellschaften mit Courtagen/Provisionen entschädigt. accurART arbeitet im Auftrag seiner Auftraggeber gemäss den im Maklerauftrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von accurART in der jeweils gültigen Fassung vereinbarten Vertragsbedingungen und -konditionen. Für Fehler, Nachlässigkeiten oder unrichtige Auskünfte der Berater im Zusammenhang mit der Vermittlertätigkeit haftet accurART nach Massgabe und gemäss den Haftungsbestimmungen im Maklerauftrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von accurART in der jeweils gültigen Fassung. Personendaten werden durch den Berater nur in dem Umfang aufgenommen, als sie im Rahmen der im Maklerauftrag vereinbarten Dienstleistung benötigt werden. accurART verpflichtet sich, sämtliche Vorkehrungen zur Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes zu treffen. Die Daten werden strikt vertraulich behandelt. Personendaten werden in der Regel in elektronischer und/oder in Papier-Form aufbewahrt. Der Auftraggeber ermächtigt accurART mit seiner Unterschrift ausdrücklich, geäusserte Angaben an Dritte weiterzugeben, sofern und soweit dies für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen gemäss Maklerauftrag notwendig ist. Im Übrigen bedarf die Weitergabe dieser Angaben des ausdrücklichen Einverständnisses des Auftraggebers.
Vor Auftragserteilung werden die oben aufgeführten Informationen im Sinne der Informationspflicht gemäss Artikel 45 VAG inklusive Liste der Versicherungsgesellschaften, mit denen accurART zusammenarbeitet, zugestellt.